Rechtsprechung
BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 StGB; § 64 StGB; § 72 StGB
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Darlegung der Vorverurteilungen; gebotene Erörterung einer milderen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Verhältnismäßigkeit; Hang) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Erörterung der Möglichkeit zur Unterbringung in einer Erziehungsanstalt bei Vorliegen eines Hanges zum Rauschmittelkonsum vor Anordnung der Sicherungsverwahrung; Kumulative Anordnung von Maßregeln bei Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 72 Abs. 1
Entscheidung bei mehreren möglichen Maßregeln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 87
- StV 2008, 517
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.09.2007 - 5 StR 347/07
Verstoß gegen das Verwertungsverbot des § 51 BZRG; Sicherungsverwahrung (Hang; …
Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
Denn das Landgericht hat die Frage der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB gänzlich unerörtert gelassen und damit auch nicht geprüft, ob der Gefährlichkeit des Angeklagten etwa allein durch eine andere, mildere Maßregel begegnet werden kann (§ 72 Abs. 1 StGB, vgl. BGH StV 2007, 633; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07).Hierbei wird zu beachten sein, dass Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßregel zur kumulativen Anordnung von Maßregeln führen (…BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH StV 2007, 633).
- BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99
Voraussetzungen zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer …
Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
Dies ist nicht bereits deswegen zu verneinen, weil die dargelegten weiteren Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2007, 171). - BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00
Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der …
Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
Hierbei wird zu beachten sein, dass Unsicherheiten über den Erfolg allein der milderen Maßregel zur kumulativen Anordnung von Maßregeln führen (BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 5; BGH StV 2007, 633).
- BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87
Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
Hier durfte die letzte Vorverurteilung des Angeklagten nicht als Vortat im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB herangezogen werden, da sie erst nach Begehung der hier abgeurteilten Tat rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHSt 35, 6, 11 f.; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 2 StR 541/07). - BGH, 06.12.2007 - 3 StR 355/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Anordnung der Sicherungsverwahrung …
Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
Denn das Landgericht hat die Frage der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB gänzlich unerörtert gelassen und damit auch nicht geprüft, ob der Gefährlichkeit des Angeklagten etwa allein durch eine andere, mildere Maßregel begegnet werden kann (§ 72 Abs. 1 StGB, vgl. BGH StV 2007, 633; BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07). - BGH, 28.02.2007 - 2 StR 28/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (andere Persönlichkeitsmängel neben der …
Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
Dies ist nicht bereits deswegen zu verneinen, weil die dargelegten weiteren Persönlichkeitsmängel eine Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (…vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 2 m.w.N.; BGH NStZ-RR 2007, 171). - BGH, 11.01.2008 - 2 StR 541/07
Anordnung der Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen; Vorverurteilungen)
Auszug aus BGH, 21.05.2008 - 5 StR 97/08
Hier durfte die letzte Vorverurteilung des Angeklagten nicht als Vortat im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB herangezogen werden, da sie erst nach Begehung der hier abgeurteilten Tat rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHSt 35, 6, 11 f.; BGH, Beschluss vom 11. Januar 2008 - 2 StR 541/07).
- BGH, 14.05.2013 - 1 StR 573/12
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Voraussetzungen; …
Der Senat weist darauf hin, dass Unsicherheiten über das Ausreichen allein der milderen Maßregel des § 64 StGB zur kumulativen Anwendung der Maßregeln führen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Mai 2008 - 5 StR 97/08, NStZ 2009, 87; BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336, 337; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106, 107; BGH, Urteil vom 10. April 2013 - 2 StR 1/13). - BGH, 10.04.2013 - 2 StR 1/13
Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Verbindung mit …
Sind in diesem Sinne die Voraussetzungen sowohl von § 64 StGB als auch von § 66 StGB in Betracht zu ziehen, so liegt, wenn die Symptomtaten letztlich der Befriedigung des Alkoholbedarfs des Täters dienen, die Annahme nahe, dass der von ihm ausgehenden Gefahr schon durch die Anordnung nach § 64 StGB begegnet werden kann (BGH StV 2008, 517); in diesem Fall ist für die Anordnung der Sicherungsverwahrung kein Raum (BGH StV 2007, 633;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 72 Rn. 5a).